157 Anträge auf Bestattungshilfe sind im Vorjahr im Cottbuser Sozialamt eingegangen. In knapp 40 Prozent der Fälle wurde unterstützt. Für eine einfache Bestattung können nach einer aktuellen Erhebung in Cottbus durchaus 2400 Euro anfallen. Im Spree-Neiße-Kreis ist es weniger – dort wird die Höhe der Hilfe im Sterbefall jetzt auf den Prüfstand gestellt.
Im Zwölften Sozialgesetzbuch ist in Paragraf 74 geregelt, dass erforderliche Kosten für eine Bestattung übernommen werden, wenn sie dem Bestattungspflichtigen wirtschaftlich oder persönlich nicht zugemutet werden können. Laut Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin für Soziales in der Stadtverwaltung, waren im Jahr 2007 in Cottbus 87 Anträge auf Bestattungshilfe gestellt und davon 34 bewilligt worden. Im Jahr 2012 waren es 187 Anträge und 102 Bewilligungen, 2014 wurden 157 Anträge gestellt und 62 bewilligt. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.

Dass Verstorbene keine Angehörigen haben, gibt es immer wieder. Die Bestattung ist dann Sache der Kommunen. "13 bis 17 solcher Fälle haben wir pro Jahr in Cottbus. Leicht gestiegen ist tatsächlich in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Fälle, wo Angehörige ermittelt werden, diese aber aus ganz unterschiedlichen Gründen die Bestattung nicht einleiten und auch die Kosten nicht tragen wollen oder können", erklärt Maren Dieckmann.
Die Angehörigen ermittelt der Fachbereich Ordnung und Sicherheit über Anfragen im Nachlassgericht des Cottbuser Amtsgerichtes, beim Einwohnermeldeamt und in den Urkundenstellen. Im Jahr 2012 waren es 31 Angehörige, die ihrer Bestattungspflicht nicht nachkamen, 2014 waren es sechs mehr.
Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz muss die Einäscherung oder Erdbestattung bis zum zehnten Tag, nachdem der Tod festgestellt wurde, erfolgen. Denn sowohl die Suche nach Angehörigen könne darüber hinaus weiterlaufen als auch der Antrag des Bestattungspflichtigen später beim Sozialamt gestellt werden. "Dass die Anträge erst nach der Bestattung gestellt werden, ist sogar die Regel", bestätigt auch Ines Lober, die Fachbereichsleiterin für Soziales in der Kreisverwaltung Spree-Neiße.
Bei der Höhe der Kostenübernahmen aber scheint es Unterschiede zu geben. Ines Lober musste sich im Juni im Sozialausschuss des Kreistages fragen lassen, warum die Stadt Cottbus mehr Bestattungshilfe bewilligt als das Sozialamt Spree-Neiße. "Auch wir genehmigen aktuell etwa 70 Anträge auf Bestattungskosten im Jahr", sagt Ines Lober. Genauere Zahlen nennt sie noch nicht. Nach dem Hinweis im Sozialausschuss sollen die Regelungen auf den Prüfstand. Im Gegensatz zu Cottbus habe der Spree-Neiße-Kreis mehrere Kommunen mit unterschiedlichen Gebührensatzungen unter einen Hut zu bringen.
Die Stadt Cottbus erkennt für eine einfache, ortsübliche Sarg- oder Urnenbeisetzung erst einmal 800 Euro als Betrag an. Genau in dieser Höhe liegt die Nichtbeanstandungsgrenze. Das decke laut Maren Dieckmann die Kosten für den einfachen, soliden Sarg, die Sargdecke, Innenbett, Kissen, Leichenhemd und Gesichtstuch, die Gebühren, die der Bestatter fürs Waschen, Einkleiden, Aufbahren, Einsargen und Formalitäten erhebt, sowie die Trauerfeier samt Dekoration, Redner und Musik. Chancen, voll übernommen zu werden, haben auch Kosten zum Beispiel für die Grabstelle beziehungsweise Grabmiete, für die Sargträger, für eine Überführung, für das Krematorium, die Leichenschau, die Bestattungsgebühr für den jeweiligen Friedhof sowie die Gebühr für die Sterbeurkunde.
Selbst die Kosten für den Grabstein werden in der Stadt Cottbus anerkannt, wenn sie angemessen sind: Beim Urnengrab sind das 400 Euro für eine liegende Platte und 600 Euro für eine stehende Platte, beim Erdgrab ebenfalls 400 Euro für die liegende Platte und 900 Euro, wenn die Platte steht. "Berücksichtigen wir all diese Kostenpositionen, fallen im Schnitt in Cottbus für eine ortsübliche einfache Bestattung 2400 bis 2600 Euro an", so Maren Dieckmann.